Kollegiale Führung

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Sie beraten fächerübergreifend über aktuelle und grundsätzliche patientenbezogene und betriebsorganisatorische Angelegenheiten, aber auch Fragen, die die Mitarbeiter betreffen und fassen gemeinsam mit der Geschäftsführung entsprechende Beschlüsse.

Gesetzlich verankert ist diese Form der Krankenhausführung im Wiener Krankenanstaltengesetz § 11.